Erzieher* in - staatlich anerkannt - berufsbegleitend
(EA) Euro Akademie
Fördern, betreuen, Vorbild sein … Zu Ihren
spannenden und zugleich verantwortungsvollen
Aufgaben als Erzieher*in gehört es,
Bildungsprozesse zu ermöglichen, die sich an
den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen
orientieren. Ziel ist es, die jungen Menschen
zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeiten zu erziehen.
Ob in der vorschulischen Bildung, der Ganztagsbetreuung,
der Jugendarbeit
oder Heimerziehung
– die Arbeitsfelder sind vielfältig. Während Ihrer Ausbildung erwerben Sie berufliche
Handlungskompetenzen und sammeln
bereits wertvolle praktische Erfahrungen.
In folgenden beispielhaft aufgeführten Funktionen
können staatlich anerkannte Erzieher
und Erzieherinnen arbeiten:
- Selbstständige*r Gruppenerzieher*in in Kindertageseinrichtungen
- Gruppenleiter*in in Kinder- und Jugendwohnheimen
- Mitarbeiter*in in Einrichtungen für geistig und körperlich beeinträchtigte Kinder, Jugendliche und Erwachsene
Ausbildung:
Erzieher* in - staatlich anerkannt - berufsbegleitend
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Erzieher* in - staatlich anerkannt - berufsbegleitend
Inhalt
Die Ausbildung zum „staatlich anerkannten Erzieher“ und zur „staatlich anerkannten Erzieherin“ umfasst folgende Lernbereiche: Fachrichtungsübergreifender Lernbereich
- Deutsch/Kommunikation
- Englisch
- Religion/Ethik
- Wirtschafts- und Sozialkunde
- Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln
- Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
- Lebenswelten und Diversitäten wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
- Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen Gesellschaft, Religion und Sprache professionell gestalten
- Entwicklungs- und Bildungsprozesse in den Bildungsbereichen Musik, Spiel und Kunst anregen und unterstützen
- Erziehungs- und Bildungsprozesse in den Bildungsbereichen Gesundheit, Bewegung, Natur, Technik und Mathematik fördern und begleiten
- Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
- Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme einer berufsbegleitenden Ausbildung zum*zur Erzieher*in ist:- eine sozialversicherungspflichtige Anstellung im Bereich (alternativ: in Einrichtungen) der Kinder- und Jugendhilfe
- der Realschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss und ein erfolgreicher Abschluss
a) einer vollzeitschulischen Ausbildung
zum*r staatlich geprüften
Sozialassistent*in oder Kinderpfleger*in oder
b) einer anderen einschlägigen mindestens zweijährigen sozialpädagogischen,
pädagogischen, sozialpflegerischen
oder pflegerischen vollzeitschulischen
oder beruflichen Ausbildung oder
c) einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung
und einer mindestens 600-stündigen
praktischen Tätigkeit oder
d) der zweijährigen Fachoberschule
für Gesundheit und Soziales oder
e) der Fachoberschule aller anderen
Fachrichtungen und eine einjährige
praktische Tätigkeit oder
f) ohne Berufsausbildung mindestens einer vierjährigen einschlägigen Berufstätigkeit
oder
- allgemeine Hochschulreife und eine einjährige praktische Tätigkeit
- die einjährige Sozialassistentenausbildung
- erweitertes Führungszeugnis
- Nachweis über einen ausreichenden Masernimpfschutz
- Nachweis über ein bestehendes einschlägiges Beschäftigungsverhältnis
Abschluss
- Staatlich anerkannte Erzieherin (Bachelor Professional in Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik)
- Staatlich anerkannter Erzieher (Bachelor Professional in Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik)
Praktika
Die praktische Ausbildung (1.200 Stunden) absolvieren Sie integriert in die vierjährige Ausbildung in mindestens zwei der folgenden sozialpädagogischen Arbeitsfeldern:1. Kindertageseinrichtungen
(Altersgruppe 0 bis 6 Jahre) und
2. Kinder- und Jugendarbeit oder
3. Hilfen zur Erziehung oder
4. sozialpädagogische Tätigkeiten in der
Schule (Altersgruppe 6 bis 14 Jahre)
In der Ausbildung in Teilzeitform werden 800
Stunden der praktischen Ausbildung durch die
berufliche Tätigkeit nachgewiesen. 400 Stunden
(Absolvierung auch in Abschnitten möglich)
sind in einem anderen als die berufliche
Tätigkeit betreffenden Arbeitsfeld zu leisten.
Das Arbeitsfeld Kindertageseinrichtungen ist
für alle verpflichtend nachzuweisen.