Halbzeit für den dritten AViBA-Durchlauf in Folge

Halbzeit für den dritten AViBA-Durchlauf in Folge

3. Februar 2022

Stand im ersten AViBA-Jahr noch der Präsenzunterricht im Mittelpunkt der Maßnahme, so wechselte dieser mit Beginn der Pandemie im zweiten AViBA-Jahr zum Digitalunterricht über. Am Anfang skeptisch, was diese Art von Unterricht bringen und wie er von den Teilnehmenden aufgenommen werden würde, wollen wir nun diese Art der Kommunikation in der Gruppe nicht mehr missen.

Viele Vorteile

Die Vorteile dieser Art von Unterricht zeichnen sich gegenüber dem Präsenzunterricht immer klarer ab: Unsere Teilnehmenden bewegen sich auf heimischem Terrain, fühlen sich vertraut und sicher in ihrer eigenen Umgebung und folgen konzentriert dem virtuellen Unterricht. Niemand muss sich dabei vor der Kamera zeigen, doch mit zunehmendem Vertrauen in die Maßnahme einerseits, in die Mitkollegen und die Dozenten andererseits, steigen auch Mut und Selbstbewusstsein der Teilnehmenden zum „öffentlichen Auftritt“.

Gutes Gruppengefühl

Es ist wohl der Respekt und auch die Wertschätzung innerhalb der Gruppe mit der Möglichkeit zur Abgrenzung, welche den digitalen Unterricht so erfolgreich machen. Die gleichbleibend hohen Anwesenheitszahlen bestätigen diese Annahme.

 

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.
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