Aktivcenter (AC)
Extbase Variable Dump
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äger festgelegt. Sie beträgt in der Regel <b>sechs</b> Monate und höchste
ns <b>neun</b> Monate.<div><div>Die <b>Wochenstundenzahl</b> beträgt grunds
ätzlich <b>39 Zeitstunden</b>. Die tägliche Inanspruchnahme der Teilnehmer
*innen darf neun Zeitstunden inklusive angemessener Pausenzeiten nicht über
schreiten.</div><div>Sollte aus Gründen, die in der Person des Teilnehmers
oder der Teilnehmerin liegen, eine geringere Wochenstundenzahl erforderlich
sein, um das Maßnahmeziel zu erreichen, kann vorübergehend eine geringere
Wochenstundenzahl in Absprache mit dem Bedarfsträger vereinbart werden, wel
che 15 Stunden pro Woche nicht unterschreiten darf. Der Auftragnehmer hat da
rauf hinzuwirken, dass möglichst frühzeitig eine sukzessive Steigerung der
wöchentlichen Teilnahmedauer bis zur Vollzeitteilnahme erfolgt.</div></div
>' (913 chars) BEMERKUNGPREIS => NULL BEMERKUNGTLNANZAHL => NULL FOERDERUNG => NULL AUFBAUOPTIONEN => NULL INHALT => 'Im Aktivcenter werden folgende Elemente kombiniert:<br><ul><li>Heranführung
der Teilnehmenden an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (§ 16 Abs. 1 SGB II
i.V.m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 1 SGB III),</li><li>Feststellung, Verringerung
oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 4
5 Abs. 1 S.1 Nr. 2 SGB III),</li><li>Vermittlung in eine versicherungspflich
tige Beschäftigung (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 3 SGB I
II) und</li><li>Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 16 Abs. 1 S
GB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 5 SGB III).</li></ul><div>Die Aktivierung,
Heranführung und Eingliederung in das Ausbildungs- und Beschäftigungssyst
em soll vorrangig durch Einbindung der Teilnehmenden in projektbezogenes Arb
eiten erreicht werden. Am Ende des Coachings soll jede*r Teilnehmer*in sowei
t aktiviert und stabilisiert sein, dass er*sie an weitergehenden Fördermaß
nahmen teilnehmen oder im Idealfall dem Vermittlungsprozess zugeführt werde
n kann.</div>' (1001 chars) NUTZEN => NULL METHODIK => NULL ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN => '<div>Teilnehmer sind in der Regel<br><ul><li><b>erwerbsfähige Leistungsbere
chtigte </b>(über und unter 25 Jahre) mit ausgeprägtem Unterstützungsbeda
rf, die auf andere Weise nicht erreicht werden können, um sie für eine ber
ufliche Qualifizierung oder eine Beschäftigungsaufnahme zu motivieren und s
chrittweise heranzuführen und die wegen der in ihrer Person liegenden Grün
de ohne diese Förderung beruflich nicht oder noch nicht eingegliedert werde
n können.</li></ul></div>' (482 chars) ZIELE => NULL ZIELGRUPPE => NULL DESCRIPTION => NULL TEASERTEXT => 'Im Aktivcenter werden die Teilnehmer*innen im Vorfeld von Qualifizierung und
Beschäftigung intensiv aktiviert und damit an den Beschäftigungsmarkt her
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d Fördern eigene Handlungskompetenzen zu entwickeln und zu stärken. Auch d
ie Entwicklung von Handlungsalternativen wird unterstützt. Intensive sozial
pädagogische Begleitung ergänzt die Aktivierung.<div><br></div><div>Vorran
giges Ziel ist es, erwerbsfähige Leistungsberechtigte durch Unterbreitung n
iedrigschwelliger Angebote im Vorfeld von Qualifizierung und Beschäftigung
intensiv zu aktivieren und damit an den Beschäftigungsmarkt heranzuführen.
</div>' (538 chars) KEYWORDS => NULL PRAKTIKA => '<div>In Einzelfällen kann eine betriebliche Erprobung Bestandteil der indiv
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Die Teilnehmenden am Aktivcenter erhalten die Möglichkeit, durch Fordern und Fördern eigene Handlungskompetenzen zu entwickeln und zu stärken. Auch die Entwicklung von Handlungsalternativen wird unterstützt. Intensive sozialpädagogische Begleitung ergänzt die Aktivierung.
Vorrangiges Ziel ist es, erwerbsfähige Leistungsberechtigte durch Unterbreitung niedrigschwelliger Angebote im Vorfeld von Qualifizierung und Beschäftigung intensiv zu aktivieren und damit an den Beschäftigungsmarkt heranzuführen.
Fort- und Weiterbildung:
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Aktivcenter (AC)
Inhalt
Im Aktivcenter werden folgende Elemente kombiniert:- Heranführung der Teilnehmenden an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 1 SGB III),
- Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 2 SGB III),
- Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 3 SGB III) und
- Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 5 SGB III).
Die Aktivierung, Heranführung und Eingliederung in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem soll vorrangig durch Einbindung der Teilnehmenden in projektbezogenes Arbeiten erreicht werden. Am Ende des Coachings soll jede*r Teilnehmer*in soweit aktiviert und stabilisiert sein, dass er*sie an weitergehenden Fördermaßnahmen teilnehmen oder im Idealfall dem Vermittlungsprozess zugeführt werden kann.
Voraussetzungen
Teilnehmer sind in der Regel
- erwerbsfähige Leistungsberechtigte (über und unter 25 Jahre) mit ausgeprägtem Unterstützungsbedarf, die auf andere Weise nicht erreicht werden können, um sie für eine berufliche Qualifizierung oder eine Beschäftigungsaufnahme zu motivieren und schrittweise heranzuführen und die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne diese Förderung beruflich nicht oder noch nicht eingegliedert werden können.
Abschluss
TeilnahmebescheinigungPraktika
In Einzelfällen kann eine betriebliche Erprobung Bestandteil der individuellen Aktivierung sein.
Die betriebliche Erprobung bei einem Arbeitgeber kann bis zu sechs Wochen betragen.
Dauer
Die individuelle Teilnahmedauer eines*einer Teilnehmenden wird vom Bedarfsträger festgelegt. Sie beträgt in der Regel sechs Monate und höchstens neun Monate.Die Wochenstundenzahl beträgt grundsätzlich 39 Zeitstunden. Die tägliche Inanspruchnahme der Teilnehmer*innen darf neun Zeitstunden inklusive angemessener Pausenzeiten nicht überschreiten.
Sollte aus Gründen, die in der Person des Teilnehmers oder der Teilnehmerin liegen, eine geringere Wochenstundenzahl erforderlich sein, um das Maßnahmeziel zu erreichen, kann vorübergehend eine geringere Wochenstundenzahl in Absprache mit dem Bedarfsträger vereinbart werden, welche 15 Stunden pro Woche nicht unterschreiten darf. Der Auftragnehmer hat darauf hinzuwirken, dass möglichst frühzeitig eine sukzessive Steigerung der wöchentlichen Teilnahmedauer bis zur Vollzeitteilnahme erfolgt.