Vorbehaltene Tätigkeiten und die Verantwortung für den Pflegeprozess
(EA) Euro Akademie
Bei den vorbehaltenen Aufgaben handelt es sich um die Feststellung des individuellen Pflegebedarfs, um die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie um die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege. Die vorbehaltenen Aufgaben sind grundsätzlich generalistisch geprägt und beziehen sich auf die Pflege von Menschen aller Altersgruppen. Die formulierten Vorbehaltsaufgaben sind absolut wirkende Vorbehalte und gelten für individuelle situationsbezogene Pflegebeziehungen. Sie beziehen sich primär auf die Gestaltung des Pflegeprozesses und die Sicherstellung der Pflegequalität. Diese Aufgabenfelder werden somit zu definierten Kernaufgaben der Pflegefachpersonen, die ausschließlich in ihrem Verantwortungsbereich liegen. Nun ist die Umsetzung des Pflegeprozesses nicht neu, dennoch erfolgt die Anwendung in den verschiedenen Pflegesettings bisher immer noch eher unzureichend.
Die Fortbildung fördert ein besseres Verständnis, dass die Ausgestaltung der Vorbehaltsaufgaben dazu beitragen kann, den Pflegeprozess als Steuerungsinstrument zur Abbildung der Komplexität der pflegerischen Versorgung in den jeweiligen Settings zu nutzen. Pflegefachpersonen können hierbei als eigenverantwortliche Akteure im Versorgungsprozess agieren und eine angemessene Fallsteuerung und -begleitung übernehmen.
Fort- und Weiterbildung:
Vorbehaltene Tätigkeiten und die Verantwortung für den Pflegeprozess
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Vorbehaltene Tätigkeiten und die Verantwortung für den Pflegeprozess
Inhalt
- Vorbehaltsaufgaben – Begriffsbestimmung, Konsequenzen, Folgen und Chancen für die Pflege
- Vorbehaltsaufgaben und der Pflegeprozess – Auswirkungen und Herausforderungen
- Zukunft Qualifikations- und Kompetenzmix in den Teams
- Möglichkeiten der Delegation pflegerischer Aufgaben
- Vorbehaltene Tätigkeiten bei besonderen Abschlüssen nach Pflegeberufegesetz und bei Abschlüssen nach den Berufsgesetzten in der Pflege, gültig bis 2019 (KrPflG und AltPflG)